Voranmeldung eines Umzuges

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Voranmeldung eines Umzuges

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Umzug

Sie können hier online einen Umzug voranmelden. Um den Vorgang durchführen zu können, muss Ihre bestehende Hauptwohnung bzw. alleinige Wohnung und Ihre anzumeldende Wohnung innerhalb der Gemeinde Messel liegen.

Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen und deshalb noch einmal das Einwohnermeldeamt / Bürgerbüro aufsuchen.
Dies ist aber erst möglich, wenn Sie bereits umgezogen sind.

Ein Umzug kann für eine ganze Familie gleichzeitig durchgeführt werden. Das betrifft also auch einen Ehepartner / eine Ehepartnerin, einen eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner oder eine Lebenspartnerin sowie Ihre minderjährigen Kinder bzw. die Kinder Ihres mitziehenden Partners. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen aus der gleichen Wohnung ausziehen und in die gleiche Wohnung einziehen.

Bringen Sie bitte dazu die Personalausweise bzw. elektronischen Aufenthaltstitel aller zuziehender Familienmitglieder und die Wohnungsgeberbestätigung mit.

Ziehen Kinder mit nur einem Erziehungsberechtigten um, benötigen wir das ausgefüllte und von beiden Elternteilen unterzeichnete Formular Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes.

Es gelten die im Rahmen meines Antrages auf Voranmeldung meines Umzuges relevanten Hinweise zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung.
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