Bereitschaftserklärung für Wahlhelfende

Bereitschaftserklärung für Wahlhelfende

Allgemeine Hinweise

Anmeldung als Wahlhelfer*in

Vielen Dank für Ihre Bereitschaft, sich als Wahlhelfer*in für die Bundestagswahl 2025 zu engagieren. Derzeit gehen wir davon aus, dass die Wahl am 23. Februar 2025 stattfindet.

Informationen zum Erfrischungsgeld sowie zur ehrenamtlichen Tätigkeit allgemein finden Sie unter www.seligenstadt.de/wahlen.

Übrigens: Im März 2026 finden die Kommunalwahlen in Hessen statt mit Wahl der Stadtverordnetenversammlung, des Kreistages für den Landkreis Offenbach sowie die Ausländerbeiratswahl.
Wenn Sie uns auch bei diesen Wahlen tatkräftig unterstützen wollen, schreiben Sie bitte KOW2026 in das Bemerkungsfeld.

Wir freuen uns auf Sie!

Ihr Wahlamt der Einhardstadt Seligenstadt

Beachten Sie bitte die für dieses Verfahren geltenden Hinweise zum Datenschutz nach Artikel 13 beziehungsweise Artikel 14 DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung).

Es gelten die im Rahmen meines Antrages auf eine Bereitschaftserklärung für Wahlhelfende relevanten Hinweise zum Datenschutz.

Um eine missbräuchliche Nutzung der Online-Beantragung von Dokumenten oder Bescheinigungen zu verhindern, erfolgt der Versand immer nur an die im Melderegister gespeicherte Anschrift Ihrer Haupt- oder alleinigen Wohnung.

Für viele Anträge ist eine persönliche Vorsprache im Einwohnermeldeamt nicht mehr notwendig. Sollte dies im Einzelfall notwendig sein, erhalten Sie einen entsprechenden Hinweis.

Manche Leistungen des Einwohnermeldeamtes sind kostenlos, wie zum Beispiel die Beantragung von Übermittlungssperren. Für andere Leistungen müssen Gebühren entrichtet werden, wie zum Beispiel für die Ausstellung einer Meldebescheinigung. Sie werden bei der Beantragung noch einmal darauf hingewiesen. Die Entrichtung dieser Gebühr erfolgt ebenfalls online, halten Sie deshalb bitte Ihre Kontodaten bereit.

Bitte achten Sie auf die Korrektheit und Vollständigkeit Ihrer Angaben, damit der Antrag schnellstmöglich bearbeitet werden kann.