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Eine Auskunftssperre kann für Ihre Person gespeichert werden, wenn eine Übermittlung Ihrer Daten an eine andere Stelle für Sie eine Gefahr für Leib und Leben oder andere schutzwürdige Belange darstellen würde. Dieser Antrag muss gut begründet werden. Eventuell werden wir uns mit Nachfragen dazu nochmal an Sie wenden.
In den Antrag können Sie Ihre leiblichen minderjährigen Kinder einbeziehen.