Allgemeine Hinweise

Bitte lesen Sie die allgemeinen Hinweise sorgfältig. Das Gleiche gilt für die Hinweise zum Datenschutz, denen Sie erst zustimmen müssen, um im Vorgang fortfahren zu können. Klicken Sie dazu bitte das entsprechende Häkchen an.

Beachten Sie bitte, dass eine Beantragung nur bei der zuständigen Gemeinde erfolgen kann.

Wollen Sie eine neue Wohnung anmelden, so muss dies in der neuen Gemeinde erfolgen.

Um eine missbräuchliche Nutzung der Online-Beantragung von Dokumenten oder Bescheinigungen zu verhindern, erfolgt der Versand immer nur an die im Melderegister gespeicherte Anschrift Ihrer Haupt- oder alleinigen Wohnung.

Bitte achten Sie auf die Korrektheit und Vollständigkeit Ihrer Angaben, damit der Antrag schnellstmöglich bearbeitet werden kann.