Voranmeldung eines Zuzuges

Biedenkopf  |    Beenden

Voranmeldung eines Zuzuges

  • Sie sind hier: Start
  • Antragsteller
  • Dokumente
  • Angaben
  • Wohnungen
  • Vertreter
  • Personen
  • Bestätigung
  • Ende

Bitte beachten Sie, dass die Eingaben über das Internet die Bearbeitung des Zuzuges im Melde- und Passamt erleichtern und es damit auch für Sie zu einer Einsparung an Wartezeit kommt. Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie aber die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen und deshalb noch einmal das Melde- und Passamt aufsuchen. Bringen Sie bitte dazu die Personalausweise und Reisepässe aller zuziehenden Familienmitglieder mit. Ebenfalls wird eine Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 Bundesmeldegesetz benötigt, die von Ihrem neuen Wohnungsgeber auszufüllen und zu unterschreiben ist. Die Wohnungsgeberbestätigung wird bei der Anmeldung benötigt.

Ein Zuzug kann für eine ganze Familie gleichzeitig durchgeführt werden. Das betrifft also auch einen Ehepartner / eine Ehepartnerin, einen eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner oder eine Lebenspartnerin sowie Ihre minderjährigen Kinder bzw. die Kinder Ihres mitziehenden Partners. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen aus der gleichen Wohnung ausziehen und in die gleiche Wohnung einziehen.

Sie können hier online einen Zuzug in die Stadt Biedenkopf voranmelden. Möglich ist dies dann, wenn Sie derzeit nicht in Biedenkopf gemeldet sind.

Es gelten die im Rahmen meines Antrages auf Voranmeldung meines Zuzuges relevanten Hinweise zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung.