Sie können hier online einen Zuzug in die Gemeinde voranmelden. Möglich ist dies, wenn Sie bisher in Herborn noch keine Wohnung haben. Außerdem sollten Sie beachten, dass eine Anmeldung des Wohnsitzes in die Zukunft nicht möglich ist.
Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen und deshalb noch einmal zeitnah das Bürgerbüro aufsuchen. Bei der persönlichen Vorsprache müssen alle zuziehenden Familienmitglieder im Bürgerbüro erscheinen. Bringen Sie bitte dazu die Personalausweise und ggf. Reisepässe aller Beteiligten mit. Außerdem benötigen wir eine Wohnungsgeberbestätigung. Falls Sie noch keine haben, können Sie sich diese unter https://t1p.de/uly8 herunterladen, ausdrucken und vom Wohnungsgeber ausfüllen lassen.
Einen Zuzug können Sie für sich und ggf. für Ihre ganze Familie gleichzeitig vornehmen. Das betrifft also auch einen Ehepartner / eine Ehepartnerin, einen eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner oder eine Lebenspartnerin sowie Ihre minderjährigen Kinder bzw. die Kinder Ihres mitziehenden Partners. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen aus der gleichen Wohnung ausziehen und in die gleiche Wohnung einziehen.
Hinweis: Sollten Sie ein Fahrzeug besitzen, das auf Sie zugelassen ist, dann bringen Sie bei Ihrer persönlichen Vorsprache zusätzlich den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) zwecks Änderung der Fahrzeugpapiere auf die neue Anschrift mit.
Um unnötige Wartezeiten im Bürgerbüro zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen sich einen Termin für Ihren Besuch bei uns über www.herborn.de zu buchen. |