Bereitschaftserklärung für Wahlhelfende

Pohlheim  |    Beenden

Bereitschaftserklärung für Wahlhelfende

  • Sie sind hier: Start
  • Antrag
  • Kontrolle
  • Beleg
  • Ende
(*) sind Pflichtfelder
Bereitschaftserklärung für Wahlhelfende

Als Wahlhelfer*in können Sie entweder vor Ort am Wahltag in einem Wahllokal oder bei der Briefwahlauszählung tätig werden.

Möchten Sie bei der Briefwahlauszählung eingesetzt werden, genügt ein kurzer Hinweis im Bemerkungsfeld.

Wer kann Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer werden?

Grundsätzlich kann jede und jeder Wahlberechtigte je nach Art der Wahl als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer zugelassen werden:

  • Bei Bundestags- und Landtagswahlen: Deutsche ab 18 Jahren.
  • Bei Wahlen zum Europaparlament: Deutsche und EU-Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren.
  • Bei Kommunalwahlen und Direktwahlen: Deutsche und EU-Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren.
  • Bei Bürgerentscheiden (als Abstimmungshelferin/ Abstimmungshelfer): Deutsche ab 18 Jahren.

Machen Sie mit im Wahlteam!

  • Sie müssen zur anstehenden Wahl wahlberechtigt sein.
  • Wenn Sie sich freiwillig melden, werden wir nach Möglichkeit Ihren Wünschen zum Einsatz entsprechen.
  • Sie erhalten ein Erfrischungsgeld: die Höhe variiert je nach Wahlart.
  • Die genaue Einsatzzeit am Wahltag klären Sie mit Ihrem Team im Wahllokal. Erst wenn es spannend wird, um 18 Uhr bei der Stimmenauszählung, muss das gesamte Team im Wahllokal sein.
  • Sie sind das erste Mal dabei? Kein Problem: erfahrene Schriftführende und Wahlvorstände stehen Ihnen zur Seite. Nach ein paar Wahlen im Wahlvorstand haben Sie genug Erfahrungen gesammelt und können als Schriftführung oder als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher eingesetzt werden. Sie brauchen keine besonderen Vorkenntnisse.


Bitte beachten Sie beim Ausfüllen des Formulars folgendes:

  • Sie informieren sich über den Datenschutz.
  • Sie geben Ihre Daten ein.
  • Sie kontrollieren Ihre Daten.
  • Sie drucken den Vorgang für Ihre Unterlagen aus.
  • Ihre Daten werden übersandt.

Es gelten die im Rahmen meines Antrages auf eine Bereitschaftserklärung für Wahlhelfende relevanten Hinweise zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung.
(*) sind Pflichtfelder