Verlusterklärung eines Passes oder Personalausweises

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Verlusterklärung eines Passes oder Personalausweises

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Verlusterklärung eines Passes oder Personalausweises

Sie haben Ihr Ausweisdokument verloren oder es wurde gestohlen?
Hier haben Sie die Möglichkeit, den Verlust eines Personaldokumentes beim Einwohnermeldeamt/ Bürgerbüro anzuzeigen.

Die Verlustanzeige sowie Beantragung eines neuen Dokumentes muss aber in jedem Fall persönlich im Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro erfolgen.

Sie haben einen Personalausweis mit Onlinefunktion?
Denken Sie daran, die Online-Ausweisfunktion sperren zu lassen.

Telefonische Sperrhotline

  • Die telefonische Sperrhotline ist an sieben Tagen die Woche rund um die Uhr unter der aus dem deutschen Fest- oder Mobilfunknetz gebührenfreien Rufnummer 116 116 erreichbar.
  • Bitte halten Sie für den Anruf Ihr Sperrkennwort bereit, das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde.
  • Der Online-Ausweis wird umgehend gesperrt.
  • Solange der Online-Ausweis gesperrt ist, kann er nicht verwendet werden.

Ausweis wiedergefunden?
Sollten Sie wieder in den Besitz Ihres Personaldokumentes gelangen, müssen Sie dies persönlich im Bürgerbüro anzeigen. Erst wenn Sie Ihr Dokument als "aufgefunden" offiziell gemeldet haben, wird ein entsprechender Eintrag bei der Polizei gelöscht. 

Es gelten die im Rahmen meines Antrages für die Verlustmeldung meines Passes oder Personalausweises relevanten Hinweise zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung.
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