Verlusterklärung eines Passes oder Personalausweises

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Verlusterklärung eines Passes oder Personalausweises

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Verlusterklärung eines Passes oder Personalausweises

Sie haben hier die Möglichkeit, den Verlust eines Personaldokumentes bei der Meldebehörde anzuzeigen. Beachten Sie bitte, dass sich Ihre Verlusterklärung auf das Passregister auswirkt. D.h. im Passregister wird Ihr Dokument als „verloren“ hinterlegt und kann bei wiederauffinden (Rücknahme der Verlusterklärung) zu Fehlern im Passregister führen. Daher sollten Sie sich vor der Abgabe der Verlusterklärung sehr sicher sein, dass Sie das Dokument definitiv nicht mehr finden.

Die Beantragung eines neuen Dokumentes muss in jedem Fall persönlich bei der Meldebehörde erfolgen.

Um unnötige Wartezeiten im Bürgerbüro zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen sich einen Termin für Ihren Besuch bei uns über www.herborn.de zu buchen.

Es gelten die im Rahmen meines Antrages für die Verlustmeldung meines Passes oder Personalausweises relevanten Hinweise zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung.
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