Sie haben hier die Möglichkeit, den Verlust eines Personaldokumentes bei der Meldebehörde anzuzeigen.
Achtung: das Wiederauffinden von Dokumenten muss umgehend beim Bürgerbüro erfolgen. Persönliche Vorsprache und die Vorlage des Wiederaufgefundenen Dokumentes ist zwingend notwendig.
Bitte Beachten Sie, dass die Einreise mit einmal als verlustig gemeldeten Dokumenten in verschiedenen Ländern verweigert werden kann, auch wenn diese Dokumente von innerdeutschen Behörden als Wiederaufgefunden gemeldet wurden und der entsprechende Vermerk in den Fahndungslisten gelöscht wurde. Informieren Sie sich vor Ihrer Reise beim entsprecheden Reiseland.
Die Beantragung eines neuen Dokumentes muss aber in jedem Fall persönlich bei der Meldebehörde erfolgen.