Bitte beachten Sie, dass die Eingaben über das Internet die Bearbeitung des Umzuges im Einwohnermeldeamt / im Bürgerbüro erleichtern und es damit auch für Sie zu einer Einsparung an Wartezeit kommt. Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie aber die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen und deshalb noch einmal das Einwohnermeldeamt / Bürgerbüro aufsuchen.
Sie können hier online einen Umzug voranmelden. Um den Vorgang durchführen zu können, muss Ihre bestehende Hauptwohnung bzw. alleinige Wohnung und Ihre neue Wohnung innerhalb der Gemeinde liegen.