Übermittlungssperren beantragen

Bischofsheim  |    Beenden

Übermittlungssperren beantragen

  • Sie sind hier: Start
  • Antrag
  • Kontrolle
  • Beleg
  • Ende
(*) sind Pflichtfelder
Übermittlungssperren beantragen

Herzlich willkommen auf unserer digitalen Antragsstrecke zur Beantragung von Übermittlungssperren.

Hier haben Sie die Möglichkeit, für sich eine oder mehrere der folgenden Übermittlungssperren im Melderegister eintragen zu lassen:

  • Übermittlungssperre nach § 36 Abs. 2 BMG (Widerspruchsrecht gegen Übermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr)
  • Übermittlungssperre nach § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG (Übermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften)
  • Übermittlungssperre nach § 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 1 BMG (Widerspruchsrecht zur Auskunft an Parteien u.a.)
  • Übermittlungssperre nach § 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 2 BMG (bei Alters- oder Ehejubiläen)
  • Übermittlungssperre nach § 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 3 BMG (Widerspruchsrecht zur Auskunft an Adressbuchverlage)

Eine persönliche Vorsprache im Bürgerservice ist nicht mehr erforderlich.

Es gelten die im Rahmen meines Antrages auf Übermittlungssperren relevanten Hinweise zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung.
(*) sind Pflichtfelder