Statuswechsel

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Sie können hier online den Statuswechsel Ihrer Wohnung voranmelden, wenn Sie bereits mit Nebenwohnung in Herborn wohnen und diese Wohnung zur Hauptwohnung oder alleinigen Wohnung werden soll. Der Statuswechsel Ihres Wohnsitzes in die Zukunft ist nicht möglich.

Einen Statuswechsel der Wohnung können Sie für sich und ggf. für Ihre ganze Familie gleichzeitig vornehmen. Das betrifft also auch einen Ehepartner / eine Ehepartnerin, einen eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner oder eine Lebenspartnerin sowie Ihre minderjährigen Kinder bzw. die Kinder Ihres mitziehenden Partners. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen für die gleichen Wohnungen gemeldet sind, die in den Statuswechsel einbezogen werden.

Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen und deshalb noch einmal das Bürgerbüro aufsuchen. Bringen Sie bitte dazu die Personalausweise und ggf. Reisepässe aller beteiligten Familienmitglieder mit.

Um unnötige Wartezeiten im Bürgerbüro zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen sich einen Termin für Ihren Besuch bei uns über www.herborn.de zu buchen.

Es gelten die im Rahmen meines Antrages auf einen Statuswechsel relevanten Hinweise zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung.