Statuswechsel

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Sie können hier online den Statuswechsel Ihrer Wohnung voranmelden, wenn Sie bereits mit Nebenwohnung in der Gemeinde Messel wohnen und diese Wohnung zur Hauptwohnung oder alleinigen Wohnung werden soll.

Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen und deshalb noch einmal das Einwohnermeldeamt / Bürgerbüro aufsuchen.

Ein Statuswechsel kann für eine ganze Familie gleichzeitig durchgeführt werden. Das betrifft also auch einen Ehepartner / eine Ehepartnerin, einen eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner oder eine Lebenspartnerin sowie Ihre minderjährigen Kinder bzw. die Kinder Ihres mitziehenden Partners. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen aus der gleichen Hauptwohnung zuziehen und in die gleiche Wohnung einziehen.

Bringen Sie bitte dazu die Personalausweise bzw. elektronischen Aufenthaltstitel aller zuziehender Familienmitglieder und die Wohnungsgeberbestätigung mit.

Ziehen Kinder mit nur einem Erziehungsberechtigten um, benötigen wir das ausgefüllte und von beiden Elternteilen unterzeichnete Formular Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes.

Es gelten die im Rahmen meines Antrages auf einen Statuswechsel relevanten Hinweise zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung.