Eine Auskunftssperre kann für Ihre Person gespeichert werden, wenn eine Übermittlung Ihrer Daten (in Form einer einfachen/erweiterten Melderegisterauskunft) an Dritte für Sie eine Gefahr für Leib und Leben oder andere schutzwürdige Belange darstellen würde.
Im Gegensatz dazu schränkt man bei der Übermittlungssperre die automatische Übermittlung Ihrer Meldedaten an Institutionen ein.
Dieser Antrag muss begründet werden. Auf Grund der evtl. Eilbedürftigkeit des Antrags ist eine Beantragung online möglich. Eine Vorsprache im Bürgerservice zu Ihrem Antrag ist aber trotzdem erforderlich.
In den Anträgen können Sie Ihre leiblichen minderjährigen Kinder einbeziehen.
Eine Auskunftssperre ist auf 2 Jahre befristet.
Vor Ablaufen der Frist werden Sie durch den Bürgerservice informiert und nach einer Verlängerung gefragt.
Sollten Sie vorab Fragen haben, können Sie sich unter 06106 693-0 oder buergerservice@rodgau.de melden.