Eine Auskunftssperre kann für Ihre Person gespeichert werden, wenn eine Übermittlung Ihrer Daten an eine andere Stelle für Sie eine Gefahr für Leib und Leben oder andere schutzwürdige Belange darstellen würde. Dieser Antrag muss begründet werden. Auf Grund der evtl. Eilbedürftigkeit des Antrags ist eine Beantragung online möglich. Eine Vorsprache in Ihrem Einwohnermeldeamt / Bürgerbüro zu Ihrem Antrag ist aber trotzdem erforderlich.
In den Antrag können Sie Ihre leiblichen minderjährigen Kinder einbeziehen.
Bei der Nutzung des Onlineantrages mit Anmeldung über das Servicekonto Hessen besteht aktuell ein Problem, welches zum Abbruch des Vorgangs führen kann. Es sollte daher im nächsten Schritt vorrangig die erste Option „Auskunftssperre beantragen ohne Anmeldung“ ausgewählt werden.