Mit diesem Online-Service können Sie eine einfache Meldebescheinigung beantragen, wenn Sie aktiv mit Hauptwohnung oder Nebenwohnung in Seeheim-Jugenheim gemeldet sind.
Die einfache Meldebescheinigung enthält nach § 18 Bundesmeldegesetz folgende Daten:
- Familienname
- Vornamen
- Doktorgrad
- Geburtsdatum
- Derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung
Für die einfache Meldebescheinigung wird eine Gebühr von 10,00 Euro während der Online-Beantragung erhoben.
Von der zuständigen Meldebehörde erhält die betroffene Person die einfache Meldebescheinigung postalisch.