Sehr geehrte(r) Einwohner(in),
wir freuen uns, Ihnen unser Onlineangebot zur Eintragung einer Auskunftssperre zur Verfügung stellen zu können.
Eine Auskunftssperre kann für Ihre Person gespeichert werden, wenn eine Übermittlung von Daten an eine andere Stelle für Sie eine Gefahr für Leib und Leben oder andere schutzwürdige Belange darstellen würden. Dieser Antrag muss gut begründet sein. Eventuell werden wir uns mit Nachfragen dazu noch einmal an Sie wenden.
In den Antrag können Sie Ihre leiblichen minderjährigen Kinder einbeziehen.