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Eine Auskunftssperre kann für Ihre Person gespeichert werden, wenn eine Übermittlung Ihrer Daten an eine andere Stelle für Sie eine Gefahr für Leib und Leben oder andere schutzwürdige Belange darstellen würde. Dieser Antrag muss begründet und mit Belegen nachgewiesen werden.
Für viele Anträge ist eine persönliche Vorsprache im Bürgerbüro nicht mehr notwendig. Sollte dies jedoch im Einzelfall notwendig sein, erhalten Sie einen entsprechenden Hinweis.