Liegen Tatsachen vor, die die Annahme rechtfertigen, dass Ihnen durch eine Übermittlung Ihrer Daten an 
eine andere Stelle eine Gefahr für Leib und Leben oder andere schutzwürdige Belange entstehen, so 
können Sie eine Auskunftssperre beantragen. In den Antrag können Sie Ihre leiblichen minderjährigen 
Kinder einbeziehen.
Dieser Antrag muss gegenüber dem Bürgerbüro begründet werden. Auf Grund der evtl. Eilbedürftigkeit 
des Antrags ist eine Beantragung online möglich. Eine Vorsprache im Bürgerbüro zu Ihrem Antrag ist 
jedoch trotzdem erforderlich.
Vereinbaren Sie hierzu bitte umgehend telefonisch einen Termin unter 05625/7909-0 oder schicken Sie 
eine E-Mail an verwaltung@naumburg.eu