Liegen Tatsachen vor, die die Annahme rechtfertigen, dass Ihnen durch eine Übermittlung Ihrer Daten an eine andere Stelle eine Gefahr für Leib und Leben oder andere schutzwürdige Belange entstehen, so können Sie eine Auskuftssperre beantragen. In den Antrag können Sie Ihre leiblichen minderjährigen Kinder einbeziehen.
Dieser Antrag muss gegenüber dem Einwohnermeldeamt begründet werden. Auf Grund der evtl. Eilbedürftigkeit des Antrags ist eine online Beantragung möglich. Eine Vorsprache im Einwohnermeldeamt zu Ihrem Antrag ist jedoch trotzdem erforderlich.
Vereinbaren Sie hierzu bitte umgehend telefonisch einen Termin unter 05624/999711 oder schicken Sie eine Email an gemeinde@bad-emstal.de