Um den vollen Funktionsumfang dieser Webseite zu erfahren, benötigen Sie JavaScript. Eine Anleitung wie Sie JavaScript in Ihrem Browser einschalten, finden Sie unter folgender Adresse:
http://www.enable-javascript.com/de/
Sprunglinks: zur Startseite | zum Inhalt | zur Navigation | zum Menü
Eine Auskunftssperre kann für Ihre Person gespeichert werden, wenn eine Übermittlung Ihrer Daten an eine andere Stelle für Sie eine Gefahr für Leib und Leben oder andere schutzwürdige Belange darstellen würde. Dieser Antrag muss begründet werden.In den Antrag können Sie Ihre leiblichen minderjährigen Kinder einbeziehen.