Eine Auskunftssperre kann für Ihre Person gespeichert werden, wenn eine Übermittlung Ihrer Daten an eine andere Stelle für Sie eine Gefahr für Leib und Leben oder andere schutzwürdige Belange darstellen würde. Dieser Antrag muss begründet werden. Auf Grund der evtl. Eilbedürftigkeit des Antrags ist eine Beantragung online möglich. Nach der gegenwärtigen Rechtslage wird die Auskunftssperre jedoch erst wirksam, wenn Sie die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift persönlich in Ihrem Einwohnermeldeamt / Bürgerbüro bestätigt haben. Aussagekräftige Beweismittel sind unbedingt vorzulegen.