Eine Auskunftssperre kann für Ihre Person gespeichert werden, wenn eine Übermittlung Ihrer Daten an eine andere Stelle für Sie eine Gefahr für Leib und Leben oder andere schutzwürdige Belange darstellen würde. Dieser Antrag muss begründet werden. Auf Grund der evtl. Eilbedürftigkeit des Antrags ist eine Beantragung online möglich. Bitte übersenden Sie uns nach Möglichkeit auch Unterlagen zum Nachweis der Gefährdung (z.B. ärztliche / behördliche Bescheinigungen , Strafanzeigen).
In den Antrag können Sie Ihre leiblichen minderjährigen Kinder einbeziehen.