Eine Auskunftssperre kann für Ihre Person gespeichert werden, wenn eine Übermittlung Ihrer Daten an eine andere Stelle für Sie eine Gefahr für Leib und Leben oder andere schutzwürdige Belange darstellen würde. Dieser Antrag muss begründet werden. Auf Grund der evtl. Eilbedürftigkeit des Antrags ist eine Beantragung online möglich. Eine Vorsprache im Melde- und Passamt zu Ihrem Antrag ist jedoch trotzdem erforderlich. Bitte bringen Sie bei der Vorsprache schriftliche Nachweise mit, die die Eintragung einer Auskunftssperre rechtfertigen.
In den Antrag können Sie Ihre leiblichen minderjährigen Kinder einbeziehen.