Eine Auskunftssperre kann für Ihre Person gespeichert werden, wenn eine Übermittlung Ihrer Daten an eine andere Stelle für Sie eine Gefahr für Leib und Leben oder andere schutzwürdige Belange darstellen würde. Dieser Antrag muss schriftlich begründet werden und im Einwohnermeldeamt / im Bürgerbüro eingereicht werden. Auf Grund der evtl. Eilbedürftigkeit des Antrags ist eine Beantragung online möglich.
In den Antrag können Sie Ihre leiblichen minderjährigen Kinder einbeziehen.