Eine Auskunftssperre kann für Ihre Person gespeichert werden, wenn eine Übermittlung Ihrer Daten an eine andere Stelle für Sie eine Gefahr für Leib und Leben oder andere schutzwürdige Belange darstellen würde. Dieser Antrag muss begründet werden. Hierfür sind bei der Vorsprache Nachweise vorzulegen. Dies sind z.B. Gerichtsurteile, Anzeigen bei der Polizei oder ein Nachweis des Arbeitgebers. Auf Grund der evtl. Eilbedürftigkeit des Antrags ist eine Beantragung online möglich. Eine Vorsprache in Ihrem Einwohnermeldeamt / Bürgerbüro zu Ihrem Antrag ist aber trotzdem erforderlich.
In den Antrag können Sie Ihre leiblichen minderjährigen Kinder einbeziehen.