Herzlich willkommen auf unserer digitalen Antragsstrecke zur Beantragung einer Auskunftssperre.
Eine Auskunftssperre kann für Ihre Person gespeichert werden, wenn eine Übermittlung Ihrer Daten an eine andere Stelle für Sie eine Gefahr für Leib und Leben oder andere schutzwürdige Belange darstellen würde. Dieser Antrag muss begründet werden. Aufgrund der eventuellen Eilbedürftigkeit des Antrages ist eine Beantragung online möglich. Eine Vorsprache im Bürgerservice zu Ihrem Antrag ist aber trotzdem erforderlich. Weitere Einzelheiten zur Kontaktaufnahme erhalten Sie innerhalb der Antragsstrecke, sobald Ihre Daten an uns übermittelt wurden.
In den Antrag können Sie Ihre leiblichen minderjährigen Kinder einbeziehen.