Eine Auskunftssperre kann für Ihre Person gespeichert werden, wenn eine Übermittlung Ihrer Daten an eine andere Stelle für Sie eine Gefahr für Leib und Leben oder andere schutzwürdige Belange darstellen würde. Dieser Antrag muss begründet werden. Auf Grund der evtl. Eilbedürftigkeit des Antrags ist eine Beantragung online möglich. Eine Vorsprache in Ihrem Einwohnermeldeamt zu Ihrem Antrag ist aber trotzdem erforderlich. Erst dann kann die Bearbeitung abgeschlossen werden.
In den Antrag können Sie Ihre leiblichen minderjährigen Kinder einbeziehen.