Mit diesem Online-Service können Sie eine erweiterte Meldebescheinigung beantragen.
Die erweiterte Meldebescheinigung enthält nach § 18 Bundesmeldegesetz folgende Daten:
- Familienname
- Vornamen
- Doktorgrad
- Geburtsdatum
- Derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung
zusätzlich auf Antrag wählbar
- Frühere Namen
- Ordensname, Künstlername
- Geburtsort, ggf. Geburtsstaat
- Geschlecht
- Derzeitige Staatsangehörigkeiten
- Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft
- Familienstand
- Frühere Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung
- Einzugsdatum, Auszugsdatum
- Ehegatten oder Lebenspartner
- Minderjährige Kinder
- Gesetzlicher Vertreter
- Personaldokumente
- Lebensnachweis
Für die erweiterte Meldebescheinigung wird eine Gebühr von 10,00 Euro während der Online-Beantragung erhoben.
Zur Vorlage bei Behörden - wie dem Amt für Soziale Arbeit, der Arbeitsagentur, der Wohngeldstelle und der Deutschen Rentenversicherung - ist die Meldebescheinigung gebührenfrei. Die Anforderung der jeweiligen Behörde ist vorzulegen (z.B. Schreiben des Jobcenters).
Die gebührenfreie Beantragung kann allerdings nicht online erfolgen. Wenden Sie sich hierzu bitte persönlich an unser Stadtbüro (Meldebehörde).
Öffnungszeiten: https://www.pohlheim.de/rathaus-und-politik/rathaus/oeffnungszeiten/
Alternativ kann diese Dienstleistung mit diesem Online-Service gebührenpflichtig erledigt werden.
Von der zuständigen Meldebehörde erhält die betroffene Person die erweiterte Meldebescheinigung postalisch.