Anmeldung einer Nebenwohnung

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Sie können hier online eine Nebenwohnung in der Gemeinde voranmelden.

Möglich ist das über diesen Link nur, wenn Sie bereits eine Wohnung in der Gemeinde haben und diese nicht aufgeben. Haben Sie noch keine Wohnung, so ist ein Zuzug anzumelden. Wird die bestehende Nebenwohnung in der Gemeinde aufgegeben, ist ein Umzug zu erfassen. Eine Anmeldung in die Zukunft ist nicht möglich.

Die Anmeldung einer Nebenwohnung können Sie für sich und ggf. für Ihre ganze Familie gleichzeitig vornehmen. Das betrifft also auch einen Ehepartner / eine Ehepartnerin, einen eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner oder eine Lebenspartnerin sowie Ihre minderjährigen Kinder bzw. die Kinder Ihres mitziehenden Partners. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen aus der gleichen Hauptwohnung zuziehen und in die gleiche Wohnung einziehen.

Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen und deshalb noch einmal zeitnah das Bürgerbüro aufsuchen. Bei der persönlichen Vorsprache müssen alle zuziehenden Familienmitglieder im Bürgerbüro erscheinen. Bringen Sie bitte dazu die Personalausweise und ggf. Reisepässe aller Beteiligten mit. Außerdem benötigen wir eine Wohnungsgeberbestätigung. Falls Sie noch keine haben, können Sie sich diese unter https://t1p.de/uly8 herunterladen, ausdrucken und vom Wohnungsgeber ausfüllen lassen

Um unnötige Wartezeiten im Bürgerbüro zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen sich einen Termin für Ihren Besuch bei uns über www.herborn.de zu buchen.

 

Bitte achten Sie auf die Korrektheit und Vollständigkeit Ihrer Angaben, damit der Antrag schnellstmöglich bearbeitet werden kann.

Es gelten die im Rahmen meines Antrages auf eine Anmeldung meiner Nebenwohnung relevanten Hinweise zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung.