Anmeldung einer Nebenwohnung

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Sie können hier online eine Nebenwohnung in der Gemeinde anmelden. Möglich ist das nur, wenn Sie bereits eine Wohnung in der Gemeinde haben und diese nicht aufgeben. Haben Sie noch keine Wohnung, so ist ein Zuzug anzumelden. Wird die bestehende Nebenwohnung in der Gemeinde aufgegeben, ist ein Umzug zu erfassen.

Die Anmeldung einer Nebenwohnung kann für eine ganze Familie gleichzeitig durchgeführt werden. Das betrifft also auch einen Ehepartner / eine Ehepartnerin, einen eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner oder eine Lebenspartnerin sowie Ihre minderjährigen Kinder bzw. die Kinder Ihres mitziehenden Partners. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen aus der gleichen Hauptwohnung zuziehen und in die gleiche Wohnung einziehen.

Nach der gegenwärtigen Rechtslage ist es ausreichend, wenn Sie die eingegebenen Daten mit Ihrer Bund-ID bestätigen, daher müssen Sie die Meldebehörde nicht mehr aufsuchen. Möchten Sie dies dennoch persönlich in der Meldebehörde erledigen, buchen Sie bitte einen Termin und bringen Sie bitte dazu die Wohnungsgeberbescheinigung, die Personalausweise aller zuziehender Familienmitglieder ebenso die formlosen Vollmachten aller volljährigen Familienmitglieder mit.

Bitte achten Sie auf die Korrektheit und Vollständigkeit Ihrer Angaben, damit der Antrag schnellstmöglich bearbeitet werden kann.

Es gelten die im Rahmen meines Antrages auf eine Anmeldung meiner Nebenwohnung relevanten Hinweise zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung.