Anmeldung einer Nebenwohnung

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Sie können hier online eine Nebenwohnung in der Stadt Rodgau voranmelden.

Möglich ist das nur, wenn Sie bereits eine Wohnung dort haben und diese nicht aufgeben. Haben Sie noch keine Wohnung, so ist ein Zuzug anzumelden. Wird die bestehende Nebenwohnung bei der Stadt Rodgau aufgegeben, ist ein Umzug zu erfassen.

Die Anmeldung einer Nebenwohnung ist am Tag des Einzugs sowie 2 Wochen nach Einzug möglich und kann für eine ganze Familie gleichzeitig durchgeführt werden. Das betrifft also auch einen Ehepartner / eine Ehepartnerin, einen eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner oder eine Lebenspartnerin sowie Ihre minderjährigen Kinder bzw. die Kinder Ihres mitziehenden Partners. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen aus der gleichen Hauptwohnung zuziehen und in die gleiche Wohnung einziehen.                                                               

Für spätere Schritte im Onlineprozess benötigen sie einen funktionsfähigen Drucker, eine digitale Kopie Ihres Ausweisdokuments und die ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung im Format PDF, JPG, PNG, GIF oder BMP. Die Bescheinigung, die Sie am Ende erhalten, können Sie unterschrieben zusammen mit der Kopie Ihres Ausweisdokuments und der Wohnungsgeberbestätigung per E-Mail an buergerservice@rodgau.de senden oder per Post an die Stadtverwaltung Rodgau.                                                                                        

Falls Sie keinen Drucker haben, kann Ihnen die Bescheinigung auch vor Ort im Bürgerservice zum Unterschreiben ausgedruckt werden. Hierzu ist aber eine Terminvereinbarung notwendig.    

Bringen Sie bitte ein gültiges Ausweisdokument zum Termin mit.     

Hier finden Sie die Wohnungsgeberbestätigung. 

Sollten Sie vorab Fragen haben, können Sie sich unter 06106 693-0 oder buergerservice@rodgau.de melden.

Bitte achten Sie auf die Korrektheit und Vollständigkeit Ihrer Angaben, damit der Antrag schnellstmöglich bearbeitet werden kann.

Es gelten die im Rahmen meines Antrages auf eine Anmeldung meiner Nebenwohnung relevanten Hinweise zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung.