Anmeldung einer Nebenwohnung

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Anmeldung einer Nebenwohnung

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Sie haben hier die Möglichkeit eine Nebenwohnung in der Gemeinde voranzumelden. Möglich ist das nur, wenn Sie bereits eine Hauptwohnung im Inland haben und diese nicht aufgeben. Haben Sie noch keine Wohnung, so ist ein Zuzug anzumelden. Wird die bestehende Nebenwohnung in der Gemeinde aufgegeben, ist ein Umzug zu erfassen.

Bitte beachten Sie, dass dieser Online Service die Bearbeitung im Bürgerbüro für Sie erleichtert und dadurch unnötige Wartezeit eingespart werden kann.

Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie aber die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift im Bürgerbüro bestätigen. Bringen Sie bitte dazu die Ausweisdokumente aller zuziehenden Familienmitglieder mit.

Die Anmeldung einer Nebenwohnung kann für eine ganze Familie gleichzeitig durchgeführt werden. Das betrifft also auch einen Ehepartner / eine Ehepartnerin, einen eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner oder eine Lebenspartnerin sowie Ihre minderjährigen Kinder bzw. die Kinder Ihres mitziehenden Partners. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen aus der gleichen Hauptwohnung zuziehen und in die gleiche Wohnung einziehen.

Sollten Sie zur Miete wohnen, benötigen wir bitte von Ihnen die Wohnungsgeberbescheinigung.

Bitte achten Sie auf die Korrektheit und Vollständigkeit Ihrer Angaben, damit der Antrag schnellstmöglich bearbeitet werden kann.

Es gelten die im Rahmen meines Antrages auf eine Anmeldung meiner Nebenwohnung relevanten Hinweise zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung.