Anmeldung einer Nebenwohnung

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Sie können hier online eine Nebenwohnung in der Gemeinde Messel voranmelden. Möglich ist das nur, wenn Sie bereits eine Wohnung in Deutschland haben und diese nicht aufgeben. Geben Sie Ihre Hauptwohnung auf, so ist ein Zuzug anzumelden.

Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen und deshalb noch einmal das Einwohnermeldeamt / Bürgerbüro aufsuchen.
Dies ist aber erst möglich, wenn Sie bereits eingezogen sind.

Bringen Sie bitte dazu alle Personalausweise oder andere gültige Ausweisdokumente mit.

Die Anmeldung einer Nebenwohnung kann für eine ganze Familie gleichzeitig durchgeführt werden. Das betrifft also auch einen Ehepartner / eine Ehepartnerin, einen eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner oder eine Lebenspartnerin sowie Ihre minderjährigen Kinder bzw. die Kinder Ihres mitziehenden Partners. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen aus der gleichen Hauptwohnung zuziehen und in die gleiche Wohnung einziehen.

Bringen Sie bitte dazu die Wohnungsgeberbestätigung mit.

Ziehen Kinder mit nur einem Erziehungsberechtigten um, benötigen wir das ausgefüllte und von beiden Elternteilen unterzeichnete Formular Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes.

Bitte achten Sie auf die Korrektheit und Vollständigkeit Ihrer Angaben, damit der Antrag schnellstmöglich bearbeitet werden kann.

Es gelten die im Rahmen meines Antrages auf eine Anmeldung meiner Nebenwohnung relevanten Hinweise zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung.