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							    	 Sie können hier online eine Nebenwohnung abmelden. Es ist dabei unerheblich, in welcher Gemeinde  die Nebenwohnung besteht. 
Eine Abmeldung einer Nebenwohnung kann für eine ganze Familie gleichzeitig durchgeführt werden.  Das betrifft also auch einen Ehepartner / eine Ehepartnerin, einen eingetragenen gleichgeschlechtlichen  Lebenspartner oder eine Lebenspartnerin sowie Ihre minderjährigen Kinder bzw. die Kinder Ihres  mitziehenden Partners. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen aus der gleichen Wohnung  ausziehen. 
Bitte beachten Sie, dass die Eingaben über das Internet die Bearbeitung der Abmeldung einer  Nebenwohnung im Bürgerbüro erleichtern und es damit auch für Sie zu einer Einsparung an Wartezeit  kommt. 
Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie aber die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen. Drucken Sie deshalb das Meldeformular aus, unterschreiben Sie es und senden Sie es  innerhalb von sieben Tagen an das Bürgerbüro. 
									
									
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