Sie können hier online eine Nebenwohnung abmelden. Es ist dabei unerheblich, in welcher Gemeinde die Nebenwohnung besteht.
Eine Abmeldung einer Nebenwohnung kann für eine ganze Familie gleichzeitig durchgeführt werden. Das betrifft also auch einen Ehepartner / eine Ehepartnerin, einen eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner oder eine Lebenspartnerin sowie Ihre minderjährigen Kinder bzw. die Kinder Ihres mitziehenden Partners. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen aus der gleichen Wohnung ausziehen und dies ebenfalls per Unterschrift bestätigt.
Nach der gegenwärtigen Rechtslage ist es ausreichend, wenn Sie die eingegebenen Daten mit Ihrer Bund-ID bestätigen, daher müssen Sie die Meldebehörde nicht mehr aufsuchen.
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