Abmeldung einer Nebenwohnung

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Abmeldung einer Nebenwohnung

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Sie können hier online eine Nebenwohnung abmelden. Dies ist am Tag des Auszugs sowie 2 Wochen nach Auszug möglich. Es ist dabei unerheblich, wo die Nebenwohnung besteht.

 

Eine Abmeldung einer Nebenwohnung kann für eine ganze Familie gleichzeitig durchgeführt werden. Das betrifft also auch einen Ehepartner/eine Ehepartnerin, einen eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner oder eine Lebenspartnerin sowie Ihre minderjährigen Kinder bzw. die Kinder Ihres mitziehenden Partners. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen aus der gleichen Wohnung ausziehen.     

 

Für spätere Schritte im Onlineprozess benötigen sie einen funktionsfähigen Drucker und eine digitale Kopie Ihres Ausweisdokuments im Format PDF, JPG, PNG, GIF oder BMP. Die Bescheinigung, die Sie am Ende erhalten, können Sie unterschrieben per E-Mail an buergerservice@rodgau.de senden oder per Post an die Stadtverwaltung Rodgau.                                                                                  

Falls Sie keinen Drucker haben, kann Ihnen die Bescheinigung auch vor Ort im Bürgerservice zum Unterschreiben ausgedruckt werden. Hierzu ist aber eine Terminvereinbarung notwendig.

 

Sollten Sie vorab Fragen haben, können Sie sich unter 06106 693-0 oder buergerservice@rodgau.de melden.

Bitte achten Sie auf die Korrektheit und Vollständigkeit Ihrer Angaben, damit der Antrag schnellstmöglich bearbeitet werden kann.

Es gelten die im Rahmen meines Antrages auf eine Abmeldung meiner Nebenwohnung relevanten Hinweise zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung.