Abmeldung einer Nebenwohnung

Dreieich  |    Beenden

Abmeldung einer Nebenwohnung

  • Sie sind hier: Start
  • Antragsteller
  • Abmeldung
  • Hauptwohnung
  • Dokumente
  • Bestätigung
  • Ende

Sie können hier online eine Nebenwohnung abmelden. Es ist dabei unerheblich, wo die Nebenwohnung besteht.

Eine Abmeldung einer Nebenwohnung kann für eine ganze Familie gleichzeitig durchgeführt werden. Das betrifft also auch einen Ehepartner / eine Ehepartnerin, einen eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner oder eine Lebenspartnerin sowie Ihre minderjährigen Kinder bzw. die Kinder Ihres mitziehenden Partners. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen aus der gleichen Wohnung ausziehen.

Für die online Abmeldung benötigen Sie:

  • Funktionsfähiger Drucker (Falls Sie keinen Drucker haben, kann Ihnen die Abmeldung im Bürgerbüro vor Ort zum Unterschreiben ausgedruckt werden)
  • Digitale Kopie Ihres Ausweisdokuments

Sollten Sie vorab Fragen haben, können Sie sich unter 06103 601-118 oder buergerbuero@dreieich.de an uns wenden.

Bitte achten Sie auf die Korrektheit und Vollständigkeit Ihrer Angaben, damit der Antrag schnellstmöglich bearbeitet werden kann.

Es gelten die im Rahmen meines Antrages auf eine Abmeldung meiner Nebenwohnung relevanten Hinweise zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung.