Sie können hier online eine Nebenwohnung abmelden. Es ist dabei unerheblich, in welcher Gemeinde die Nebenwohnung besteht.
Eine Abmeldung einer Nebenwohnung kann für eine ganze Familie gleichzeitig durchgeführt werden. Das betrifft also auch einen Ehepartner / eine Ehepartnerin, einen eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner oder eine Lebenspartnerin sowie Ihre minderjährigen Kinder bzw. die Kinder Ihres mitziehenden Partners. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen aus der gleichen Nebenwohnung ausziehen.
Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen. Drucken Sie deshalb das Abmeldeformular aus, unterschreiben Sie es und senden Sie es
per Email an
buergerservice@ruesselsheim.de
oder per Post an
Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main Stadtbüro Marktplatz 4 65428 Rüsselsheim am Main
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