Abmeldung einer Nebenwohnung

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Abmeldung einer Nebenwohnung

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Sie können hier online eine Nebenwohnung abmelden. Es ist dabei unerheblich, in welcher Gemeinde die Nebenwohnung besteht.

Eine Abmeldung einer Nebenwohnung kann für eine ganze Familie gleichzeitig durchgeführt werden. Das betrifft also auch einen Ehepartner / eine Ehepartnerin, einen eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner oder eine Lebenspartnerin sowie Ihre minderjährigen Kinder bzw. die Kinder Ihres mitziehenden Partners. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen aus der gleichen Nebenwohnung ausziehen.

Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen. Drucken Sie deshalb das Abmeldeformular aus, unterschreiben Sie es und senden Sie es

per Email an

buergerservice@ruesselsheim.de

oder per Post an

Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
Stadtbüro
Marktplatz 4
65428 Rüsselsheim am Main

innerhalb von sieben Tagen zurück.

Bitte achten Sie auf die Korrektheit und Vollständigkeit Ihrer Angaben, damit der Antrag schnellstmöglich bearbeitet werden kann.

Es gelten die im Rahmen meines Antrages auf eine Abmeldung meiner Nebenwohnung relevanten Hinweise zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung.