Abmeldung einer Nebenwohnung

Bischofsheim  |    Beenden

Abmeldung einer Nebenwohnung

  • Sie sind hier: Start
  • Antragsteller
  • Abmeldung
  • Hauptwohnung
  • Dokumente
  • Bestätigung
  • Ende

Herzlich willkommen auf unserer digitalen Antragsstrecke zur Abmeldung einer Nebenwohnung.

Sie haben hier die Möglichkeit, online eine Nebenwohnung abzumelden. Es ist dabei unerheblich, in welcher Gemeinde die Nebenwohnung besteht, sofern sich Ihr Hauptwohnsitz in Bischofsheim befindet.
Zur Antragsstellung ist eine persönliche Vorsprache im Bürgerservice zwar nicht erforderlich, allerdings muss das unterzeichnete Meldeformular im Original beim Bürgerservice eingereicht oder postalisch übersandt werden.

Die Abmeldung einer Nebenwohnung kann für eine ganze Familie gleichzeitig durchgeführt werden. Das betrifft also auch einen Ehepartner oder eine Ehepartnerin, einen eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner oder eine Lebenspartnerin sowie Ihre minderjährigen Kinder bzw. die Kinder Ihres mitziehenden Partners. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen aus der gleichen Wohnung ausziehen.

Bitte beachten Sie, dass die Eingaben über das Internet die Bearbeitung Ihres Antrages im Bürgerservice erleichtern und es damit auch für Sie zu einer Einsparung an Wartezeit kommt. Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie aber die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen. Deshalb bitten wir Sie, das ausgedruckte Meldeformular zu unterzeichnen und im Original innerhalb von sieben Tagen dem Bürgerservice einzureichen oder postalisch zu übersenden.

Bitte achten Sie auf die Korrektheit und Vollständigkeit Ihrer Angaben, damit der Antrag schnellstmöglich bearbeitet werden kann.

Es gelten die im Rahmen meines Antrages auf eine Abmeldung meiner Nebenwohnung relevanten Hinweise zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung.