Reisedokumente für Kinder beantragen

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Reisedokumente für Kinder beantragen

Beantragung eines Reisedokumentes für Ihr Kind

Mit diesem Online-Service können Sie Daten zur Antragsvorbereitung an die zuständige Pass- und Personalausweisbehörde elektronisch übermitteln.

Mögliche Dokumentenarten sind:

  • Kinderreisepass bis zum 12. Lebensjahr (1 Jahr gültig und bis zum 12. Lebensjahr verlängerbar)
    Kosten: 13,00 Euro (Erstausstellung) / 6,00 Euro (Verlängerung)
  • Deutscher Reisepass - ePass (6 Jahre gültig)
    Kosten: 37,50 Euro
  • Vorläufiger Reisepass (max. 1 Jahr gültig) (Achtung! Reisenachweis erforderlich!)
    Kosten: 26,00 Euro
  • Personalausweis (6 Jahre gültig)
    Kosten: 22,80 Euro
  • Vorläufiger Personalausweis (max. 3 Monate gültig)
    Kosten: 10,00 Euro

Die Angaben zu den Dokumenten beziehen sich auf Kinder zwischen 0 und 18 Jahren. Die Art des Reisedokumentes sollte abhängig vom Reiseziel ausgewählt werden.

Gewöhnlich dauert das Ausstellen eines Reisepasses 6 Wochen bis zur Abholung. Sollten Sie das Dokument eher benötigen, sprechen Sie bitte mit Ihrem Sachbearbeiter darüber.

Ein Expresspass kostet zusätzlich 32,00 Euro. Vorläufige Dokumente können in der Pass- und Personalausweisbehörde sofort ausgestellt werden, sind aber nicht für alle Reiseziele nutzbar.

Welche Unterlagen werden benötigt:

- Bisherige Ausweisdokumente oder eine Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde des Kindes),

-  Personalausweise oder Pässe der Eltern bzw. Sorgeberechtigten,

-  Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten,

-  ein aktuelles Foto im Passformat (45 x 35 mm), Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (biometrietaugliches Lichtbild).

Ab einer Körpergröße von 140 cm kann das Lichtbild vor Ort am Self-Service-Terminal der Bundesdruckerei erstellt werden.

Hinweis: Antragsberechtigt ist nur, wer als Sorgeberechtigter den Aufenthalt der minderjährigen Person bestimmen kann. Bei Antragstellung durch lediglich einen sorgeberechtigten Elternteil muss eine schriftliche Einverständniserklärung des Weiteren Sorgeberechtigten vorgelegt werden.

Das Kind muss zwecks Identitätsprüfung bei der Beantragung des Kinderreisepasses anwesend sein.

Es gelten die im Rahmen meines Antrages für ein Kinderreisedokument relevanten Hinweise zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung.
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