Bitte beachten Sie, dass die Eingaben über das Internet die Bearbeitung des Zuzuges im Einwohnermeldeamt / im Bürgerbüro erleichtern und es damit auch für Sie zu einer Einsparung an Wartezeit kommt. Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie aber die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen und deshalb noch einmal die Meldebehörde aufsuchen. Bringen Sie bitte dazu die Personalausweise und ggf. die Reisepässe aller zuziehenden Familienmitglieder mit.
Ein Zuzug kann für eine ganze Familie gleichzeitig durchgeführt werden. Das betrifft also auch einen Ehepartner / eine Ehepartnerin, einen eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner oder eine Lebenspartnerin sowie Ihre minderjährigen Kinder bzw. die Kinder Ihres mitziehenden Partners. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen aus der gleichen Wohnung ausziehen und in die gleiche Wohnung einziehen.
Sie können hier online einen Zuzug in die Gemeinde voranmelden. Möglich ist dies dann, wenn Sie bisher hier noch keine Wohnung haben.
Falls nur ein Elternteil mit den minderjährigen Kindern zuzieht, benötigen wir eventuell noch weitere Unterlagen für die Anmeldung. Bitte informieren Sie sich deshalb vorab bei den Kolleginnen im Servicebüro unter folgender Telefonnummer: 06201/ 397-0 oder per E-Mail: servicebuero@gemeinde-birkenau.de .
Die für die Voranmeldung eines Zuzuges notwendigen Dokumente können Sie hier downloaden. Bitte bringen Sie diese ausgefüllt zu Ihrem Termin mit:
- Wohnungsgeberbescheinigung: https://www.birkenau.de/fileadmin/user_upload/Wohnungsgeberbescheinigung__Blanko_.pdf
- Hinweise und Erklärung zur Bestimmung der Hauptwohnung:
https://www.birkenau.de/fileadmin/user_upload/Hinweise_und_Erklaerung_Bestimmung_der_Hauptwohnung__Blanko__Birkenau.pdf
- Einverständniserklärung Umzug eines Kindes: https://www.birkenau.de/fileadmin/user_upload/Erklaerung_Einvernehmen_Umzug_Kind_Birkenau.pdf |