Sie können hier online einen Zuzug in die Gemeinde Messel voranmelden. Möglich ist dies, wenn Sie bisher in Messel noch keine Wohnung haben.
Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen und deshalb noch einmal das Einwohnermeldeamt / Bürgerbüro aufsuchen. Dies ist aber erst möglich, wenn Sie bereits umgezogen sind.
Ein Zuzug kann für eine ganze Familie gleichzeitig durchgeführt werden. Das betrifft also auch einen Ehepartner / eine Ehepartnerin, einen eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner oder eine Lebenspartnerin sowie Ihre minderjährigen Kinder bzw. die Kinder Ihres mitziehenden Partners. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen aus der gleichen Wohnung ausziehen und in die gleiche Wohnung einziehen.
Bringen Sie bitte dazu die Personalausweise bzw. elektronischen Aufenthaltstitel aller zuziehender Familienmitglieder und die Wohnungsgeberbestätigung mit.
Ziehen Kinder mit nur einem Erziehungsberechtigten zu, benötigen wir das ausgefüllte und von beiden Elternteilen unterzeichnete Formular Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes. |