Abmeldung einer Nebenwohnung

Hessisch Lichtenau  |    Beenden

Abmeldung einer Nebenwohnung

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Sehr geehrte(r) Einwohner(in),

wir freuen uns, Ihnen unser Onlineangebot zur Abmeldung einer Nebenwohnung zur Verfügung stellen zu können.

Sie können hier online eine Nebenwohnung abmelden. Es ist dabei unerheblich, in welcher Gemeinde die Nebenwohnung besteht.

Bitte beachten Sie, dass die Nutzung dieses Onlineservices die Bearbeitung der Abmeldung einer Nebenwohnung im Bürgerbüro erleichtert und es damit für Sie zu einer Zeitersparnis kommt. Sie müssen nach der gegenwärtigen Rechtslage die eingegebenen Daten allerdings noch mit Ihrer Unterschrift bestätigen. Drucken Sie deshalb das Meldeformular aus, unterschreiben dieses und senden es (postalisch oder per E-Mail) innerhalb von sieben Tagen an das Bürgerbüro.

Die Abmeldung einer Nebenwohnung kann für eine ganze Familie gleichzeitig durchgeführt werden. Das betrifft somit auch Ehepartner*innen, eingetragene Lebenspartner*innen sowie im Haushalt lebende minderjährige Kinder, für die Sie oder Ihr*e Partner*in sorgeberechtigt sind. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen aus der gleichen Wohnung ausziehen.

Bei Fragen stehen wir Ihnen unter buergerbuero@hessisch-lichtenau.de oder 05602 807-100 gerne zur Verfügung.

 

 

Bitte achten Sie auf die Korrektheit und Vollständigkeit Ihrer Angaben, damit der Antrag schnellstmöglich bearbeitet werden kann.

Es gelten die im Rahmen meines Antrages auf eine Abmeldung meiner Nebenwohnung relevanten Hinweise zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung.