Eine Auskunftssperre kann für Ihre Person gespeichert werden, wenn eine Übermittlung Ihrer Daten an eine andere Stelle für Sie eine Gefahr für Leib und Leben oder andere schutzwürdige Belange darstellen würde. Dieser Antrag muss begründet werden. Sie müssen nachweisen, dass ein schutzwürdiges Interesse an der Verweigerung von Melderegisterauskünften über Ihre Person besteht. Auf Grund der evtl. Eilbedürftigkeit des Antrags ist eine Beantragung online möglich. Eine Vorsprache in Ihrem Bürgerbüro zu Ihrem Antrag ist aber trotzdem erforderlich. Bringen Sie bitte dazu Ihr Ausweisdokument und Unterlagen zum Nachweis des schutzwürdigen Interesses mit.
In den Antrag können Sie Ihre leiblichen minderjährigen Kinder einbeziehen.