Auskunftssperre beantragen

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Auskunftssperre beantragen

Liegen Tatsachen vor, die die Annahme rechtfertigen, dass Ihnen durch eine Übermittlung Ihrer Daten an
eine andere Stelle eine Gefahr für Leib und Leben oder andere schutzwürdige Belange entstehen, so
können Sie eine Auskunftssperre beantragen. In den Antrag können Sie Ihre leiblichen minderjährigen
Kinder einbeziehen.

Dieser Antrag muss gegenüber dem Bürgerbüro begründet werden. Auf Grund der evtl. Eilbedürftigkeit
des Antrags ist eine Beantragung online möglich. Eine Vorsprache im Bürgerbüro zu Ihrem Antrag ist
jedoch trotzdem erforderlich.

Vereinbaren Sie hierzu bitte umgehend telefonisch einen Termin unter 05625/7909-0 oder schicken Sie
eine E-Mail an verwaltung@naumburg.eu 

Es gelten die im Rahmen meines Antrages auf eine Auskunftssperre relevanten Hinweise zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung.
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