Eine Auskunftssperre kann für Ihre Person gespeichert werden, wenn eine Übermittlung Ihrer Daten an eine andere Stelle für Sie eine Gefahr für Leib und Leben oder andere schutzwürdige Belange darstellen würde.
Auf Grund der eventuellen Eilbedürftigkeit des Antrags ist eine Beantragung online möglich.
Eine Vorsprache im Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro zu Ihrem Antrag ist aber trotzdem erforderlich!
Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt?
Sie müssen ausführlich begründen, wieso Sie eine Auskunftssperre benötigen.
Auch sollten Sie zusätzliche Nachweise dem Antrag beifügen, wie z.B.
Bescheinigung des Arbeitgebers (dienstliche Gründe)
Gerichtsurteile
polizeiliche Anzeigen
Drohbriefe
usw.
Wer kann eine Auskunftssperre beantragen?
Nur der Betroffene selbst kann eine Auskunftssperre beantragen.
In den Antrag können Sie Ihre leiblichen minderjährigen Kinder sowie Ehepartner/in einbeziehen.