Auskunftssperre beantragen

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Auskunftssperre beantragen

Eine Auskunftssperre kann für Ihre Person gespeichert werden, wenn eine Übermittlung Ihrer Daten an eine andere Stelle für Sie eine Gefahr für Leib und Leben oder andere schutzwürdige Belange darstellen würde. Dieser Antrag muss begründet werden. Auf Grund der evtl. Eilbedürftigkeit des Antrags ist eine Beantragung online möglich. Eine Vorsprache in Ihrem Einwohnermeldeamt / Bürgerbüro zu Ihrem Antrag ist aber trotzdem erforderlich.

In den Antrag können Sie Ihre leiblichen minderjährigen Kinder einbeziehen.

Es gelten die im Rahmen meines Antrages auf eine Auskunftssperre relevanten Hinweise zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung.
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