Eine Auskunftssperre kann für Ihre Person gespeichert werden, wenn eine Übermittlung Ihrer Daten an eine andere Stelle für Sie eine Gefahr für Leib und Leben oder andere schutzwürdigen Belange darstellen würde. Dieser Antrag muss begründet und mit Nachweisen belegt werden. Auf Grund der evtl. Eilbedürftigkeit des Antrags ist eine Beantragung online möglich.
Eine Vorsprache in Ihrem Einwohnermeldeamt / Bürgerbüro zu Ihrem Antrag ist aber trotzdem erforderlich.